11.08.2009 16:00, Alter: 353 Tage
Pandemiemassnahmen Kanton Glarus
Merkblatt für die Bevölkerung und Betriebe betreffend Schweinegrippe [Influenza A (H1N1)]
Merkblatt für die Bevölkerung und Betriebe betreffend Schweinegrippe [Influenza A (H1N1)]
Schweinegrippe
Die Schweinegrippe ist eine ansteckende Viruserkrankung (swine influenza A H1N1). Übertragungen vom Tier zum Menschen und in der Folge auch von Mensch zu Mensch sind möglich. Wie bei der saisonalen Grippe erfolgt auch die Übertragung dieser Krankheit durch eine sog. Tröpfcheninfektion resp. die Ansteckung beim Husten oder Niesen und auch durch das Berühren von Gegenständen, an denen das Virus haftet. Die neue Grippe Influenza A(H1N1) breitet sich weltweit sehr rasch aus und wird wohl im Verlaufe der nächsten Monate auch die Schweiz in grösserem Ausmass betreffen.
Massgebende Beschwerden dieser Krankheit sind:
Fieber, Schüttelfrost, Muskel-, Kopf- und Gelenkschmerzen, Müdigkeit, Schnupfen und Halsschmerzen, die gleichen Symptome also wie bei einer „normalen“ Grippe.
Wichtigste Hygienemassnahmen
- Händehygiene: gründliches Waschen der Hände mit Seife und warmem Wasser (stark exponierte Personen ohne Waschmöglichkeit sollen mit persönlichen Hände-Desinfektionsflacons ausgerüstet werden);
- Einwegpapiertaschentücher: beim Husten oder Niesen Taschentuch vor Mund/Nase halten und nach dem Gebrauch sofort in einem Abfalleimer entsorgen; nach Husten und Niesen erneut die Hände gründlich waschen;
- In der Öffentlichkeit enge Kontakte zu anderen Personen und Menschenansammlungen meiden;
- Distanz halten; somit verringert sich die Wahrscheinlichkeit, dass der Grippevirus von Person zu Person übertragen wird (mind. 1 Meter);
- Im Pandemiefall wenn immer möglich öffentliche Verkehrsmittel meiden
- Hygienemasken nur in speziellen Situationen nötig;
Von einer Einnahme von antiviralen Medikamenten ohne ärztliche Verordnung wird abgeraten. Von der Einnahme von antiviralen Medikamenten wie Tamiflu oder Relenza ohne ärztliche Verordnung wird dringend abgeraten.
Empfehlungen an Erkrankte
- Zu Hause bleiben bis mindestens 1 Tag nach Abklingen der Symptome;
Dies bedeutet das Fernbleiben vom Arbeitsplatz, nicht Einkaufen gehen, keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, kein Besuch von Veranstaltungen, Restaurants, Kinderkrippen, Kindergärten, Schulen und Kasernen. Kein Kontakt zu Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko sowie keine Patientenbesuche in Spitälern, Praxen und keine Besuche von Bewohnern von Heimen. Nach Möglichkeit enge Kontakte im Haushalt vermeiden. - Sich telefonisch bei einem Arzt / einer Ärztin melden, wenn
a) die Symptome innert 7 Tage nach Rückkehr aus einem Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko für A/H1N1 auftraten, oder
b) die erkrankte Person engen Kontakt mit einem bestätigten Influenza A/H1N1 Fall hatte, oder
c) schwere Symptome auftreten, oder
d) ein erhöhtes Komplikationsrisiko besteht. - Hygienemassnahmen beachten, Gesundheitszustand überwachen, ärztliche Empfehlungen befolgen
- Falls die erkrankte Person das Haus vorübergehend verlassen muss (z. B. für Arztbesuch) soll sie während dieser Zeit eine Hygienemaske tragen.
- Tamiflu® soll nur nach ärztlicher Verschreibung eingenommen werden.
- Personen, mit denen man ab Auftritt der Symptome sowie am Tag vor Symptombeginn nahen Kontakt hatte, über die eigene Erkrankung informieren und ihnen empfehlen, ihren Gesundheitszustand aufmerksam zu beobachten und auf persönliche Hygiene zu achten.
Informationen für Institutionen, Unternehmen, Betriebe
Betriebe und Unternehmen, Lehr-, Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen, sowie die Spitäler kommunizieren die unter Ziffer 1 beschriebenen Empfehlungen bei Grippesymptomen und die allgemeinen Hygienemassnahmen an alle Mitarbeitenden. Für besonders exponierte Abteilungen, für die der Zugang zu Waschbecken aufgrund des Arbeitsgebietes erschwert ist, empfiehlt sich die Abgabe / Verwendung von Desinfektionsmittel.
Institutionen, in welchen das Übertragungsrisiko erhöht ist (Krippen, Kindergärten, Schulen, Kasernen, Gefängnisse, Poststellen) und sich Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko aufhalten, sollen Präventionsmassnahmen vorsehen und auf Häufungen von grippeähnlichen Erkrankungen achten und diese dem Chef Taskforce Pandemie des Kantons Glarus (Kantonsarzt ), telephonisch unter 055 / 640 34 15 oder per Fax 055 640 73 57 oder per e-mail unter dbrunner(at)hin.ch melden.
Weitere Massnahmen in Unternehmen und Institutionen (wie das Maskentragen in bestimmten Situationen, etc.) sollen je nach Lageentwicklung erfolgen. Die laufend aktualisierten Empfehlungen des Bundes und des Kantons sind zu berücksichtigen.
Mitglieder der Taskforce Pandemie Kanton Glarus
Dr. med. Daniel Brunner, Kantonsarzt (Leitung)
Dr. med. Antonio Bonetti, Kantonsspital Glarus
Dr. med. Ulrich Nägeli, Bezirksarzt, Praxis für Allgemeinmedizin FMH, Bilten
Marianne Karrer, Kantonsspital Glarus
Dr. pharm. Regula Willi, Kantonsapothekerin
Zusätzliche Informationen sowie Situationsbericht zur Schweinegrippe
Hotline BAG 031 322 21 00
www.bag.admin.ch/influenza
www.pandemia.ch
www.gl.ch / Finanzen und Gesundheit / Gesundheit / Pandemie