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Die Marke Glarnerland macht schön

Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat mit Regierungsratsbeschlüssen § 764 vom 16. Dezember 2008 und § 108 vom 3. März 2009, gestützt auf die Politische Entwicklungsplanung 2010 bis 2020 das Kantonsmarketing mit dem neuen Logo „Glarnerland macht schön.“ genehmigt. Das alte GL-Logo wird somit durch die neue Marke „Glarnerland macht schön.“ abgelöst.

Die Schaffung einer einheitlichen Marke dient folgenden Zwecken:

  • Erhöhung der visuellen Sichtbarkeit des Kantons, um insgesamt mehr Beachtung und Bekanntheit zu erlangen
  • eine einheitliche Marke ermöglicht es, den Service des Kantons gegenüber Informationssuchenden zu verbessern, indem unter einer Marke alles gefunden werden kann
  • Eine minimale Qualitätssicherung bei der Verwendung des Logos zu ermöglichen.

Des Weiteren soll die einheitliche Marke der Regierung

  • Präsenz in den angesprochenen Domänen verschaffen
  • Eine Übersicht über alle laufenden Aktivitäten ermöglichen

Um diese Ziele zu erreichen, ist die Verwendung der Marke einheitlich zu regeln, und ihre  möglichst breite Verwendung ist zu unterstützen.

Die einzelnen Marketingmassnahmen sind von den Markenverwendern selbstständig zu finanzieren.

Im August 2009 hat die Projektgruppe Kantonsmarketing die Umsetzung des neuen Marketing-Logos erarbeitet. Interessierten Institutionen steht das geschützte Logo „Glarnerland macht schön.®“ zur Verfügung, solange die Benutzung den Bedingungen im Markenmanual entspricht. Ein Antragsformular für die Verwendung der Marke ist bei der Staatskanzlei des Kantons Glarus, Rathaus, 8750 Glarus oder per E-Mail: glarnerland-macht-schoen(at)gl.ch einzureichen.

Umsetzung Glarnerland macht schön ®

Corporate Design Kantonsmarketing (pdf-Datei) 2 MB

Ziele  und Informationen über die Marke „Glarnerland macht schön.®“ (pdf-Datei) 34 KB

Antragsformular (pdf-Datei) 87 KB