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Das Steuersystem des Bundes und des Kanton Glarus

Das Steuersystem des Bundes

Der Bund erhebt direkte Bundessteuern vom Einkommen natürlicher Personen und vom Gewinn juristischer Personen. Im Gegensatz zu den Kantonen und Gemeinden erhebt der Bund keine Vermögenssteuern für natürliche Personen und keine Kapitalsteuern für juristische Personen.
Die Steuertarife der direkten Bundessteuer sind progressiv ausgestaltet. Sie beginnen für natürliche Personen bei einem steuerbaren Einkommen von Fr. 13 700 (ledige) bzw. Fr. 26 800 (verheiratete) und steigen bis zu einem Höchstsatz von 11,5%, der bei einem steuerbaren Einkommen von Fr. 712 500 (ledige) bzw. Fr. 843 600 (verheiratete) erreicht wird.

Anstelle des bisherigen renditeabhängigen Dreistufentarifs trat für Kapitalgesellschaften und Genossenschaft am 1. Januar 1998 eine proportionale Gewinnsteuer von einheitlich 8,5% in Kraft.

Für neue Unternehmungen können in verschiedenen Regionen der Schweiz Erleichterungen (bis zu 100%) bei der direkten Bundessteuer gewährt werden. Die Dauer ist allerdings auf maximal 10 Jahre beschränkt. Im Kanton Glarus sind dies folgende Gemeinden: Bilten, Mollis, Näfels, Niederurnen und Oberurnen.

Das Steuersystem des Kantons Glarus

Die Glarner Landsgemeinde stimmte im Jahre 2000 einer Totalrevision des Steuergesetzes zu. Das neue Steuergesetz, welches seit 1. Januar 2001 in Kraft ist, brachte für natürliche und juristische Personen wesentliche Entlastungen, welche dazu geführt haben, dass die Steuerbelastung im Kanton Glarus in vielen Fällen unter dem schweizerischen Durchschnitt liegt.

Die Steuern vom Reingewinn und Eigenkapital werden für jede Steuerperiode festgesetzt und erhoben. Als Steuerperiode gilt das Geschäftsjahr. Die Steuern werden jährlich in dem auf das Geschäftsjahr folgende Kalenderjahr veranlagt.