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Besteuerung der natürlichen Personen im Kanton Glarus

Einkommenssteuer

Zum steuerbaren Einkommen gehören sämtliche in Geld oder Geldeswert bestehenden periodischen oder einmaligen Einkünfte des Steuerpflichtigen aus Erwerbstätigkeit, aus Vermögen und aus andern Einnahmequellen.

Vom steuerbaren Einkommen können die Gewinnungskosten abgezogen werden. Als Gewinnungskosten werden diejenigen Aufwendungen bezeichnet, die notwendig sind, um die betreffenden Einkünfte zu erzielen. Zusätzlich können noch die allgemeinen Abzüge geltend gemacht werden. Kapitalgewinne aus beweglichem Privatvermögen werden nicht besteuert. Private Grundstückgewinne werden mit einer Sondersteuer erfasst (Grundstückgewinnsteuer).

Ab 1. Januar 2010 gibt es nur noch einen Einkommenssteuertarif für die einfache Staatssteuer, er beträgt maximal 17%.

Teilsplitting
Für in ungetrennter Ehe lebende Steuerpflichtige sowie für getrennt lebende, geschiedene, verwitwete und ledige Steuerpflichtige, die mit Kindern im Sinne von Artikel 33 des Steuergesetzes zusammenleben, ist für die Ermittlung des satzbestimmenden Einkommens das steuerbare Gesamteinkommen durch den Divisor 1,6 zu teilen.

Vermögenssteuer

Der Vermögenssteuer unterliegt das gesamte, um die nachgewiesenen Schulden gekürzte, bewegliche und unbewegliche Vermögen. Kantonale und kommunale Zuschläge multipliziert mit der einfachen Steuer vom Vermögen ergeben den Vermögenssteuerbetrag.

Die einfache Steuer beträgt mindestens linear 3 Promille des steuerbaren Vermögens.

Rechenbeispiel für eine natürliche Person (verheiratet)
Annahmen:
Steuerbares Einkommen: Fr. 100 000.-
Steuerbares Vermögen: Fr. 200 000.-

Teilsplitting Einkommen: Fr. 100'000.- geteilt durch Divisor 1,6 ergibt 62'500.-, Steuersatz = 10.2%

Einfache Steuer vom Einkommen (10.2% von 100'000.-)

Fr. 10 200.-

Einfache Steuer vom Vermögen

Fr. 600.-

Einfache Steuer (total)

Fr. 10 825.-

Staatssteuer (95,0% der einfachen Steuer)

Fr. 10 260.-

Kantonale und kommunale Zuschläge
(kantonaler Durchschnitt 20% der einfachen Steuer zu 100 Prozent)

Fr. 2 160.-

Total Steuerbetrag (Kanton und Gemeinde, ohne Kirchensteuer)

Fr. 12 420.-

Direkte Bundessteuer für das obige Rechenbeispiel

Fr. 2 171.-

Totaler Steuerbetrag (Bund, Kanton und Gemeinde)

Fr. 14 591.-