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Kollektivgesellschaft

Bei der Kollektivgesellschaft schliessen sich zwei oder mehrere natürliche Personen zusammen mit der Absicht, gemeinsam eine nach kaufmännischen Regeln geführte Firma zu betreiben. Die Kollektivgesellschaft besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist also keine juristische Person. Die Kollektivgesellschaft ist als Unternehmen nicht steuerpflichtig, jeder einzelne Gesellschafter wird aufgrund seines Einkommens und seines Vermögens direkt besteuert. Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Firma mit ihrem eigenen Vermögen unbeschränkt und solidarisch.

Gründung: Kollektivgesellschaften entstehen mit dem Abschluss eines Gesellschaftsvertrags zwischen zwei oder mehreren natürlichen Personen. Der Gesellschaftsvertrag sollte unbedingt von einer Fachperson auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden. Die nach kaufmännischer Art geführte Kollektivgesellschaft ist verpflichtet, sich im Handelsregister eintragen zu lassen.

Die Kollektivgesellschaft im Ueberblick

Vorteile

Nachteile

Keine Mindestkapitalvorschriften

Haftungsrisiken

Unkomplizierte Gründung

Abhängigkeit (von Personen, die Gesellschafter sind)

Einfache Organisation

Konkurrenzverbot


Fazit

Die Kollektivgesellschaft eignet sich für Neuunternehmer, die ihr Kapital und ihre Arbeitskraft mit einem Partner vereinen wollen, um am Markt potenter auftreten zu können. Sie nehmen dabei ein hohes, perönliches Haftungsrisiko in Kauf.