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Aufenthaltsbewilligung

Eine Aufenthaltsbewilligung wird erteilt,

  • wenn eine Arbeitsbewilligung mit einem entsprechenden Kontingent vorliegt;
  • im Rahmen des Familiennachzuges;
  • für anerkannte Flüchtlinge;
  • für Rentner ab 55. Altersjahr, falls sie sich während mehreren Jahren regelmässig in der Schweiz aufgehalten haben;
  • wenn humanitäre Gründe vorliegen;
  • aus staatspolitischen Gründen.

Aufenthaltsbewilligungen werden von der Fachstelle für Migration erteilt.

Downloads
Gesuch für ausländische Arbeitskräfte (PDF-Datei, 11KB)
Merkblatt zu Gesuchseinreichung (PDF-Datei, 10KB)
Verlängerung Ausweis (PDF-Datei, 8KB)

Links
Verwaltung des Kantons Glarus
Departement Volkswirtschaft und Inneres

Kontakt
Kantonales Arbeitsamt
Zwinglistrasse 6
8750 Glarus
Tel: +41 (0)55 646 66 26
Fax: +41 (0)55 646 66 28