Freiangelrecht
Im Klöntalersee und im Walensee darf das Freiangelrecht vom Ufer aus durch jedermann ohne Patent ausgeübt werden. Die Ausübung ist gestattet mit einer Angelrute und einer einfachen Angel ohne Widerhaken mit natürlichem Köder oder einer künstlichen Fliege. Die Verwendung von Köderfischen ist nicht gestattet.
Die Patentausgabestellen für Tages-, Wochen- und Monatskarten
Polizeistützpunkt Näfels:
Tel. 055 618 44 44 (Mo. - Fr. 09.00 - 11.30 / 16.00 - 18.00 Uhr)
Polizeistützpunkt Glarus:
Tel. 055 645 66 66 (Mo. - Fr. 08.00 - 11.30 / 14.00 -18.00 Uhr)
Klöntal:
Restaurant Vorauen, Tel. 055 640 13 83
Obersee:
Restaurant Aeschen, Tel. 055 612 10 72 (Dienstag geschlossen)
Mettmen:
Berggasthaus Mettmenalp, Tel. 055 644 14 15
Schwanden:
Wehrli Dietrich, Eisenwaren, Mühleareal, Tel. 055 644 30 77
Autobahnraststätte Glarnerland:
Touristinfo, Tel. 055 610 21 25
Weitere Infos finden Sie auf der Website des Kantonalen Fischereiverbands Glarus.